Das Gewerberaummietrecht ist ein Teilgebiet des Mietrechts, welches die hohen Investitionen des Gebäudeeigentümers in das Eigentum im Verhältnis zum Nutzer als Mieter regelt. Geschäftsgebäude werden heute nicht mehr nur nach Lage, sondern von Anlegern auf der Grundlage von belastbaren Mietverträgen mit bonitätsstarken Mietern und langen Laufzeiten der Mietverträge erworben. Maßgeblich für den Wert des Anwesens ist daher auch die Ausgestaltung der Gewerberaummietverträge als wertbildender Faktor, insbesondere bei der Berechnung des späteren Kaufpreises.