Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt seit dem Jahre 1951 das Wohn- bzw. Teileigentum an Immobilien, in denen die einzelnen Wohneinheiten oder Gewerberäume verschiedenen Eigentümern gehören. Darüber hinaus regelt es neben allen Rechten und Pflichten der Eigentümer untereinander auch die Einberufung und Beschlussfassungen der Eigentümerversammlungen und die Verwaltung des Wohnungseigentums.