Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht beinhaltet sämtliche Rechtsbeziehungen rund um das Grundeigentum. Grundstücksrecht umfasst damit alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Die Herausforderungen sind vielfältig. Sie reichen vom Immobilienkauf über Baulasten, privatrechtliche Rechtsbeziehungen mit Dritten bis hin zu Grunddienstbarkeiten oder andere Rechte Dritter z. B. Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im engeren Sinne behandelt das Grundstücksrecht Fragen zum Grundstückskaufvertrag und dinglichen Rechten an Grundstücken. Als Grundlage dienen überwiegend Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Abhängig von dem Grad der Berechtigung unterscheidet das Grundstücksrecht zwischen dem Vollrecht an einem Grundstück (Eigentum), den grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und den beschränkten dinglichen Rechten.