Privates Baurecht
Das private Baurecht ist nicht in einer einzelnen Vorschriftensammlung normiert. Grundlage des privaten Baurechts ist vor allem das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) sowie die in der Praxis relevante VOB. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sind erheblich und zwingen zur umfassenden juristischen Beratung und auch rechtlichen Baubegleitung.