Maklerrecht


Maklerrecht


Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrags oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags eine Courtage zu zahlen. Wegen der wirtschaftlich erheblichen Auswirkungen im Erfolgsfall ist eine Beratung vor Abschluss des Maklervertrags mehr als nur ein Gebot der Vernunft.
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