Immobilienkaufrecht
Das Immobilienkaufrecht, auch als Grundstücksrecht bekannt, ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Vorschriften befasst, die beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, z. B. dem Erbbaurecht, zu beachten sind. Wegen der enormen wirtschaftlichen Tragweite für die Beteiligten ist eine anwaltliche Beratung, trotz notarieller Beurkundungspflicht, hierbei unersetzlich. Der Notar berät nur neutral und nicht aus der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessenlage der jeweiligen Vertragspartei.